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   VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16   

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VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16 (https://dejure.org/2016,20254)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.2016 - 11 S 46/16 (https://dejure.org/2016,20254)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 11 S 46/16 (https://dejure.org/2016,20254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung; Reduzierung des Streitwerts eines hierauf bezogenen Eilverfahrens; Erfassung eines Vereinsverbots nach § 3 Abs. 1 S. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) von dem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse des § 54 Abs. 1 Nr. ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 54 Abs 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 52 Abs 1 GKG 2004, Art 7 EWGAssRBes 1/80
    Ausweisung eines Ausländers - Leiter eines verbotenen Vereins ("Red Legion")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 3; GKG § 52 Abs. 1
    Ausweisung; Leiter eines verbotenen Vereins; Streitwert

  • rechtsportal.de

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung; Reduzierung des Streitwerts eines hierauf bezogenen Eilverfahrens; Erfassung eines Vereinsverbots nach § 3 Abs. 1 S. 1 Vereinsgesetz ( VereinsG ) von dem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse des § 54 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 839
  • DÖV 2016, 879
  • DÖV 2016, 879 NVwZ-RR 2016, 839 (Leitsatz) ZAR 2016, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 2480/15

    Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung eines vormals eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    Der Streitwert für eine Ausweisung eines Ausländers, der im Besitz eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80 ( juris: EWGAssRBes1/80) war, beläuft sich auf 10.000,-- EUR (Änderung der Senatsrechtsprechung unter Aufgabe der Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -).

    Hingegen steht nicht das Dienst- oder Arbeitsverhältnis selbst im Streit (vgl. VGH Bad.,-Württ., Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, im Falle einer Ausweisung eines Ausländers, der im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 11 S 611/05

    Zum Streitwert im vorläufigen Rechtsschutz bei Befristung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    Eine Reduzierung des Streitwerts eines hierauf bezogenen Eilverfahrens kann aufgrund der schon mit dem Vollzug der Ausweisungsverfügung eintretenden Folgen für den Antragsteller nicht angezeigt sein (vgl. näher: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 -, NVwZ-RR 2011, 341 und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, ZAR 2006, 72 L).

    35 Eine Reduzierung des Streitwerts dieses Eilverfahrens ist aufgrund der schon mit dem Vollzug der Ausweisungsverfügung eintretenden Folgen für den Antragsteller nicht angezeigt (vgl. näher: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 -, NVwZ-RR 2011, 341 und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, ZAR 2006, 72 L).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2011 - 11 S 2517/10

    Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    Eine Reduzierung des Streitwerts eines hierauf bezogenen Eilverfahrens kann aufgrund der schon mit dem Vollzug der Ausweisungsverfügung eintretenden Folgen für den Antragsteller nicht angezeigt sein (vgl. näher: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 -, NVwZ-RR 2011, 341 und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, ZAR 2006, 72 L).

    35 Eine Reduzierung des Streitwerts dieses Eilverfahrens ist aufgrund der schon mit dem Vollzug der Ausweisungsverfügung eintretenden Folgen für den Antragsteller nicht angezeigt (vgl. näher: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 -, NVwZ-RR 2011, 341 und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, ZAR 2006, 72 L).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    Diese Gefahr genügt auch § 53 Abs. 3 AufenthG, der im Falle des Besitzes einer assoziationsrechtlichen Rechtsstellung eine Ausweisung nur zulässt, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses "unerlässlich" ist (EuGH, Urteil vom 08.12.2011 - C-371/08 - BVerwG, Urteile vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, InfAuslR 2013, 169 und vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, InfAuslR 2013, 217; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 -, juris Rn. 64 ff.).

    In Anbetracht des differenzierten, mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkten Grads der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BVerwG, Urteile vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, juris und vom 02.09.2009 - 1 C 2.09 - InfAuslR 2010, 3) liegt eine fortwirkenden hohe Gefährlichkeit des Antragstellers in Bezug auf hochrangige Rechtsgüter vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    Unbeschadet dessen wäre eine unterstellte Gesetzesverschärfung auch aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 -, DVBl 2016, 387 ff.).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    Die Ausweisungsverfügung - ursprünglich nach § 54 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG aF - ist nunmehr auf § 53 Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 54 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG in der seit 1. Januar 2016 geltenden Fassung (Art. 9 des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BGBl. I, S. 1386 ) zu stützen; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der der letzten Entscheidung des Senats (BVerwG, Urteil vom 04. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, Rn. 16, BVerwGE 144, 230, Rn. 16 und vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, Rn. 12).
  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    § 2 Abs. 1 VereinsG geht vielmehr von einem weiten Vereinsbegriff aus ("....ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat."), was dem gefahrenabwehrrechtlichen Zweck des Vereinsgesetzes entspricht und durch diesen seine Rechtfertigung erfährt (BVerwG, Urteil vom 14.05.2014 - 6 A 3.13 -, juris Rn. 24, m.w.N.).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    Diese Gefahr genügt auch § 53 Abs. 3 AufenthG, der im Falle des Besitzes einer assoziationsrechtlichen Rechtsstellung eine Ausweisung nur zulässt, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses "unerlässlich" ist (EuGH, Urteil vom 08.12.2011 - C-371/08 - BVerwG, Urteile vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, InfAuslR 2013, 169 und vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, InfAuslR 2013, 217; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 -, juris Rn. 64 ff.).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    Die Ausweisungsverfügung - ursprünglich nach § 54 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG aF - ist nunmehr auf § 53 Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 54 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG in der seit 1. Januar 2016 geltenden Fassung (Art. 9 des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BGBl. I, S. 1386 ) zu stützen; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der der letzten Entscheidung des Senats (BVerwG, Urteil vom 04. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, Rn. 16, BVerwGE 144, 230, Rn. 16 und vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, Rn. 12).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16
    Auch unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen, die die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung an die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisungsverfügung stellt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 -, juris; Discher, in: GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff. Rn. 1530 ff. m.w.N.), hat die Beschwerde Erfolg.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2017 - 11 S 1967/16

    Zum Streitwert in Verfahren auf Erteilung von familienbezogenen Aufenthaltstiteln

    Bei der Klage auf Erteilung von Aufenthaltstiteln hängt das in Geld zu bemessende Interesse vom Aufenthaltszweck ab (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris und vom 01.07.2016 - 11 S 46/16 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17

    Familiäre Lebensgemeinschaft durch begleiteten Umgang

    Eine Reduzierung des Streitwerts für das Eilverfahren ist aufgrund der mit dem Vollzug der Ausreisepflicht verbundenen Folgen für den Antragsteller - sowohl was dem Kontakt zu seinen Kindern angeht als auch was die möglichen Folgen für seine Beschäftigung betrifft - und mit Blick darauf, dass er bereits über ein gesichertes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügt hat, hier nicht angezeigt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 01.07.2016 - 11 S 46/16 -, InfAuslR 2016, 412 und vom 09.11.2012 - 11 S 2015/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2016 - 11 S 1414/16

    Zum Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Verlustfeststellung nach § 6

    Der Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizüG/EU beträgt 10.000,- EUR (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 25.5.2016 - 11 S 2480/15 -, juris, vom 01.07.2016 - 11 S 46/16 -, juris und vom 09.08.2016 -11 S 1296/16 -, juris).

    Der Senat hat durch Beschlüsse vom 25.05.2016 (11 S 2480/15 -, juris), vom 01.07.2016 (11 S 46/16 -, juris) und vom 09.08.2016 (11 S 1296/16 -, juris) seine Praxis betreffend die Festsetzung von Streitwerten in ausländerrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich geändert und bestimmt den Streitwert im Falle von Ausweisungen des Besitzers einer Niederlassungserlaubnis bzw. von nach Art. 7 ARB 1/80 assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen mit 10.000,- EUR.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2016 - 11 S 1413/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung

    Eine Reduzierung des Streitwerts dieses Eilverfahrens ist aufgrund der schon mit dem Vollzug der Ausweisungsverfügung eintretenden Folgen für den Antragsteller nicht angezeigt (vgl. zuletzt: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.07.2016 - 11 S 46/16 -, AuAS 2016, 206).
  • OVG Bremen, 29.11.2022 - 1 D 38/21

    Klage gegen ein Vereinsverbot - Vereinsmitglied; Vereinsverbot

    Ob und in welchem Umfang im Rahmen einer (gerichtlichen) Überprüfung solcher Maßnahmen eine inzidente Prüfung der Verbotsverfügung erfolgen darf, ist im vorliegenden Verfahren ohne Belang (vgl. aber zur Annahme einer auf vorgebrachte Gründe beschränkten inzidenten Prüfung im Rahmen des § 54 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG VGH BW, Beschl. v. 01.07.2016 - 11 S 46/16, juris Rn. 9; außerdem Hoppe, in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Auflage 2020, § 7 Rn. 96; a.A. Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AusländerR, 35. Edition, 01.10.2022, § 54 AufenthG Rn. 88).
  • VG Stuttgart, 16.04.2020 - 8 K 350/20

    Erschleichen eine Aufenthaltskarte durch Täuschung über eine Eheschließung mit

    b) Jedoch fehlt es am besonderen öffentlichen Interesse daran, die sofortige Vollziehbarkeit der Ausweisung anzuordnen, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.07.2016 - 11 S 46/16 -, juris Rn. 3 und 28; siehe dazu schon oben).
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